Herzlich willkommen bei der Ausgleichskasse Coop

Wir sind Ihre Anlaufstelle für alle Fragen im Bereich der staatlichen Vorsorge (1. Säule) und der kantonalen Familienzulagen. Auf unserer Webseite finden Sie Informationen zu unseren Dienstleistungen und verschiedene Online-Services.

Formulare und weiterführende Informationen

Der Versicherte kann einen Auszug über sämtliche bei den Ausgleichskassen für ihn geführten, individuellen Konten verlangen. Versicherte im Ausland richten ihr Gesuch an die Schweizerische Ausgleichskasse in Genf. Der Kontoauszug wird unentgeltlich abgegeben.

Kontoauszüge werden nur auf schriftliches Verlangen (auch per Email) abgegeben und ausschliesslich dem Versicherten oder einem bevollmächtigten Vertreter zugestellt. Ist die Vollmacht unvollständig, wird der Auszug an die Adresse der versicherten Person gesandt.

Der Kontoauszug zeigt die von den Arbeitgebern deklarierten und bei den Ausgleichskassen verbuchten Einkommen. Im laufenden Jahr erzielte Einkommen sind noch nicht eingetragen. Fehlen Einkommen der vergangenen Jahre auf dem Auszug, bitten wir Sie, dies zu melden. Für die Abklärung benötigen wir aussagekräftige Unterlagen zum Arbeitsverhältnis (z.B. Arbeitszeugnis, Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung etc.).

Unter «Bestellung Kontoauszug» finden Sie ausserdem ein informatives Video zum Kontoauszug

Familienzulagen

Die Familienzulagen sollen die Kosten, die den Eltern durch den Unterhalt ihrer Kinder entstehen, teilweise ausgleichen. Sie umfassen Kinder- und Ausbildungszulagen sowie die von einigen Kantonen eingeführten Geburts- und Adoptionszulagen. 

Seit dem 01.01.2009 ist das neue Gesetz über die Familienzulagen (FamZg) in Kraft und gibt einen nationalen Rahmen vor, nach dem die Kantone ihre Gesetzgebung auszurichten haben. Die Höhe der Zulagen richtet sich nach den kantonalen Vorschriften, in denen die zulagenberechtigten Arbeitnehmenden arbeiten.  

Organisation

Die Familienzulagen werden in der Regel vom Arbeitgeber mit dem Lohn ausbezahlt. Die Anmeldung der Zulagen sowie Anfragen dazu sind deshalb an den Arbeitgeber zu richten.

Die Familienausgleichskasse Coop prüft nach erfolgter Anmeldung den Anspruch auf Familienzulagen. Arbeitgeber und Arbeitnehmer erhalten jeweils einen Zulagenentscheid zugestellt.

Hinweis: Unsere Website hat nur Informationscharakter. Im Einzelfall sind ausschliesslich die gesetzlichen Bestimmungen massgebend.